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Kartenherausgeberinnen sind kein Zahlungssystem

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) sollen neue Regeln für Zahlungssysteme eingeführt werden. Herausgeberinnen von Kreditkarten sind Zahlungsdienstleister und keine Zahlungssysteme. Sie fallen daher nicht unter die FinfraG-Revision.

Da jedoch die Zahlungssystem-Definition von Art. 81 FinfraG weit gefasst ist und gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die Abgrenzung zu Zahlungsdienstleistern erkannt werden können, schlägt die SPA vor, in der Botschaft zur FinfraG-Revision festzuhalten, dass Kartenherausgeberinnen kein Zahlungssystem sind.

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