Mit der vorgeschlagenen Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) sollen neue Regeln für Zahlungssysteme eingeführt werden. Herausgeberinnen von Kreditkarten sind Zahlungsdienstleister und keine Zahlungssysteme. Sie fallen daher nicht unter die FinfraG-Revision.
Da jedoch die Zahlungssystem-Definition von Art. 81 FinfraG weit gefasst ist und gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die Abgrenzung zu Zahlungsdienstleistern erkannt werden können, schlägt die SPA vor, in der Botschaft zur FinfraG-Revision festzuhalten, dass Kartenherausgeberinnen kein Zahlungssystem sind.