Am 25. September 2O2O hat das Eidgenössische Parlament die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieses beinhaltet im Wesentlichen die hohen internationalen Standards im Datenschutz. Damit wird u.a. die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht (DSGVO) sichergestellt. Auf unnötige bzw. unverhältnismässige Swiss Finishs wurde im neuen Gesetz weitgehend verzichtet.
Der neue Erlass bedarf adäquater Ausführungsbestimmungen. Diesbezüglich hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 die Vernehmlassung zum Entwurf der umfassend angepassten Datenschutzverordnung eröffnet. Die Swiss Payment Association (SPA) steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Dies ganz besonders deshalb, weil er in zahlreichen Bereichen über das Gesetz hinausgeht bzw. ohne gesetzliche Grundlagen zusätzliche Regelungen trifft und so einen unverhältnismässigen Swiss Finish vornimmt. Der Verordnungsgeber betätigt sich damit ausserhalb dessen, wozu er legitimiert ist.
Die SPA ist der klaren Auffassung, dass die Verordnung redimensioniert werden muss und sich allein auf die Konkretisierungen des Gesetzes zu beschränken hat. Die einzelnen kritisch beurteilten Verordnungsbestimmungen können der SPA-Stellungnahme zum Entwurf der neuen Datenschutzverordnung entnommen werden.
Aktuelles Archiv:
Überschiessender Entwurf zur neuen Datenschutzverordnung
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TJPG muss auch Nutzen für die Finanzintermediäre und deren Geldwäschereibekämpfung schaffen
Der Bundesrat hat den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person (TJPG) in die Vernehmlassung gegeben. Die Swiss Payment Association befürwortet die Einführung eines Registers für wirtschaftlich Berechtigte. Dieses muss aber – entgegen dem Vorentwurf – auch den beaufsichtigten Finanzintermediären zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäss Geldwäschereigesetz zur Verfügung stehen, und die Finanzintermediäre müssen sich darauf verlassen dürfen.
20. 11. 2023
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Keine Übererfüllung internationaler Geldwäscherei-Standards
Im Einklang mit den internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung befürwortet die SPA die Verifizierung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person. Einen Swiss Finish im Sinne einer Pflicht zur Verifizierung der wirtschaftlichen Berechtigung als solche lehnt sie ab. Bei der neu vorgesehenen periodischen Überprüfung der Kundeninformationen plädiert die SPA für einen verstärkt risikobasierten Ansatz.
21. 9. 2018
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Zeitgemässe Video- und Online-Identifizierung
Die SPA begrüsst die geplante Anpassung des einschlägigen FINMA-Rundschreibens an den technologischen Fortschritt. Einige in Aussicht genommene Änderungen führen aber nicht zu Verbesserungen, sondern schränken die Risikoentscheide von Finanzintermediären unnötig ein.
10. 5. 2018
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Keine überschiessende Geldwäscherei-Regulierung
Die SPA spricht sich gegen die vorgesehene Verifizierung der wirtschaftlichen Berechtigung und gegen die Rückwirkung neuer Sorgfaltspflichten aus.
16. 10. 2017
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Zuschläge bei Kreditkartenzahlungen sind unzulässig
Händler, welche bei Kreditkartenzahlungen einen Zuschlag erheben, belasten den Konsumenten ungerechtfertigt.
25. 8. 2017
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Adresse
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Richtiplatz 3
8304 Wallisellen
Kontakt
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Geschäftsführer
Telefon: +41 58 426 25 55
E-Mail: office@swiss-p-a.ch
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